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- Die Discjockey Preise sind für Beginn der Veranstaltung/ Eintreffen der Gäste bis zu 10
angefangenen Stunden, maximal 3.00 Uhr. Verlängerungsstunden nach Absprache für 47,60 
pro angefangene Stunde möglich.
- In der Nacht, in der die Sommerzeit beginnt (letzter Sonntag im März), Ende
normaler Preis bis 4.00 Uhr. In der Nacht, in der die Sommerzeit endet (letzter Sonntag im
Oktober), normaler Preis bis 2.59 Uhr A. Damit haben Sie in allen Nächten gleich viele Stunden
zum Tanzen.
- Wir kommen auch schon mal zu zweit. Wenn dies von mir aus geschieht, kostet es Sie keinen
Cent mehr! Die Discjockey Preise sind immer für 1 Discjockey berechnet. Es besteht kein
Anspruch auf 2 Discjockeys, es sei denn, Sie buchen und bezahlen entsprechend doppelt.
- Es werden 2 bis 4 rechteckige Tische und 2 Stühle benötigt (Bilder). Der Platzbedarf (Bilder)
für die Discjockey Ecke ist gleich gross, ob mit Musikanlage oder ohne.
- DJ´s bringen die Abspielgeräte mit, die sie zum Auflegen benötigen. Wenn Sie für Spiele/
Vorführungen etwas zusätzliches wie z.B. ein Tapedeck möchten, so müssen Sie das
ausdrücklich mitbuchen!
- Der Discjockey Platz sollte möglichst direkt an der Tanzfläche sein.
- Bei Veranstaltungen im Freien muss der Discjockey Platz und die Technik, wie Lautsprecher
und Scheinwerfer überdacht sein.
- Bei Musik- oder Lichtanlage: 1ne normale 230 Volt (mind. 16A) Steckdose. Bei Musik- und
Lichtanlage: 1 CEE16A oder CEE32A oder CEE63A Steckdose (Dreh- Starkstrom). Alternativ,
aber nicht so gut, 2 getrennt (je mind. 16A) abgesicherte normale 230 Volt Steckdosen.
- Bei Verwendung einer Nebelmaschine müssen alle in dem Raum vorhandenen Rauch, bez.
Feuermelder vor Beginn der Veranstaltung für deren gesamte Dauer Veranstalterseits
abgeschaltet werden.
- Aufbau- und Abbau der bei mir gebuchten Technik erfolgt von uns. Veranstalterseits
vorhandene Anlagen wie Musik- und/ oder Lichtanlagen müssen fertig aufgebaut sein. Hier
natürlich auch ohne Abbau. Wenn nicht unmittelbar nach der Veranstaltung abgebaut und
abtransportiert werden kann (z.B. wegen Hochwasser) entstehen Mehrkosten für die zusätzliche
Anfahrt und möglicherweise für Umsatzausfall/ Schäden.
- Bei Buchung erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung. Ein beiliegender Bogen ist
von Ihnen umgehend unterschrieben zurückzuschicken. Wenn Sie den Auftrag trotz
Aufforderung nicht umgehend unterschrieben zurückschicken können wir den Auftrag
stornieren. Schadenersatzforderungen Ihrerseits sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Änderungen und Zusätze von Kunden auf schriftlichen Verträgen gelten grundsätzlich nicht.
- Technikschäden: Wenn etwas ohne Ihr Verschulden defekt wird, brauchen Sie die Instandsetzung nicht zu zahlen. Wenn etwas durch Ihr Verschulden, das heisst, in Ihrem
Verantwortungsbreich, beschädigt wird, z.B. Bedienungsfehler, Feuchtigkeitsschäden, Sturz,
oder Vandalismus (z.B. Betrunkene) so müssen Sie die Schäden zahlen. Veranstalter sind hier
für Ihre Mitarbeiter + Gäste verantwortlich.
- Haftpflichtschäden: Wenn Sie Künstler und/oder Dienstleistungen bei/über Joachim
Fuhrmann gebucht haben, so sind die hier gebuchten Künstler/ Dienstleister immer selber für
Haftpflichtschäden verantwortlich, beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung.
Die gebuchten Künstler/ Dienstleister sind für Haftpflichtschäden selber verantwortlich, da es
sich um selbständig, oder freiberuflich tätige handelt.
- Für eventuelle Feuerwehr-/ Polizeieinsätze ist der Veranstalter zuständig. Mögliche Kosten
sind von Veranstalter zu zahlen.
- Getränke und Essen der DJ´s (soweit es auf der Veranstaltung welche/s gibt) werden vom
Veranstalter gestellt. DJ´s essen an ihrem Platz.
- Es können Fotos gemacht werden, die meinen Kunden zur Information dienen (z.B. wie eine
aufgebaute Musik- Lichtanlage aussieht). Einige dieser Fotos können Sie dann auf meinen
Internetseiten sehen (Bilder).
- Wer bucht kann in die Referenzlisten aufgenommen werden.
- Die Anzahlung beträgt ~ 1/3 des Gesamtpreises und ist, wenn nicht anders angegeben, bei der
Buchung fällig. Die Restsumme ist spätestens auf der Veranstaltung (bei Verleih mit Service
beim Aufbau, bei Verleih ohne Service beim Abholen) zu zahlen.
- Ich bin Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu Köln.
- Steuer Nummer 218/5068/0375. Ich arbeite mit 19 % Umsatzsteuer.
- Entsprechende Gewerbe sind beim Gewerbeamt der Stadt Köln angemeldet.
- Auf Wunsch können Sie gerne eine Quittung oder Rechnung haben.
- Der Gerichtsstand ist 5.... Köln in Deutschland.
- Wer etwas bucht, gleich ob einen Künstler (zum Beispiel einen Discjockey) oder Service,
Technik oder was auch immer, muss dafür natürlich auch die vereinbarte Summe bezahlen.
Dies gilt auch dann, wenn eine Buchung oder eine Veranstaltung storniert wird, ausfällt, oder
aus anderen Gründen, die nicht in meinem Verantwortungsbereich liegen, die Buchung nicht
oder nur teilweise ausgeführt werden kann.
- Beschwerden und oder Reklamationen müssen immer dem/ der jeweils Ausführenden direkt
während des Auftritts/ der Veranstaltung, solange das Gebuchte noch nicht vorbei ist,
vorgetragen werden. Grundsätzlich sollte jeder Auftritt vorher besprochen werden. Nachträgliche
Beschwerden/ Reklamationen sind bei Auftritten von Unterhaltungskünstlern (wie zum Beispiel
Discjockey, Striptease, Zauberer) nicht möglich. Der Auftritt von Unterhaltungskünstlern ist
immer Geschmackssache und bei Nichtgefallen ist daher kein Preisnachlass möglich.
- Es kam noch nie vor das von mir aus eine Buchung nicht durchgeführt wurde! Trotzdem sei hier
erwähnt: wenn eine Buchung ganz oder teilweise durch etwas, was in meinem
Verantwortungsbereich liegt, nicht stattfinden kann und ich auch keinen Ersatz beschaffen
kann, so erhalten Sie natürlich bereits bezahltes Geld entsprechend zurück.
- Sollte eine Person oder Firma, gleich welcher Art, etwas unter falschem Vorwand und/ oder
falschen Angaben buchen, so ist 'Joachim Fuhrmann', bez. sind die Ausführenden
berechtigt, den Auftrag nicht oder nach eigenem Ermessen abgeändert auszuführen. Bei
falschem Vorwand und/ oder falschen Angaben kann 'Joachim Fuhrmann' das Honorar
entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten erhöhen.
- Falls eine der vorgenannten Bedingung nicht dem geltenden Recht entsprechen sollte, so ist
dies nicht beabsichtigt. Eine mögliche ungültigkeit einer Bedingung berührt nicht die Gültigkeit
der anderen Bedingungen.
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